Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 23.10.1985

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 23.10.1985 - 20 U 1361/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,16445
OLG Hamm, 23.10.1985 - 20 U 1361/85 (https://dejure.org/1985,16445)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23.10.1985 - 20 U 1361/85 (https://dejure.org/1985,16445)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23. Oktober 1985 - 20 U 1361/85 (https://dejure.org/1985,16445)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1985,16445) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Papierfundstellen

  • VersR 1987, 400
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 23.10.1985 - 20 U 136/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,10749
OLG Hamm, 23.10.1985 - 20 U 136/85 (https://dejure.org/1985,10749)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23.10.1985 - 20 U 136/85 (https://dejure.org/1985,10749)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23. Oktober 1985 - 20 U 136/85 (https://dejure.org/1985,10749)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1985,10749) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1987, 400
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • OLG München, 25.10.1990 - 29 U 3724/90

    Anforderungen an den Beweis der Entwendung eines Fahrzeugs L

    Nach Auffassung der Rechtsprechung und Literatur (vgl. Stiefel/Hofmann, Kraftfahrtversicherung, 14, Aufl., § 12 Rdnr. 33 mit zahlreichen Rechtsprechungsnachweisen) liegen ausreichend sichere Anzeichen für eine Entwendung dann vor, wenn ein PKW mit eingeschlagenem Fenster sowie herausgerissenem Lenkradschloß auf freiem Gelände teilweise demoliert aufgefunden wird oder andere deutliche Entwendungsspuren (z.B. kurzgeschlossene Zündung) vorliegen, nicht dagegen bei einer Auffindung in ausgebranntem Zustand, wenn keine Spuren der gewaltsamen Inbetriebnahme mehr gefunden werden können (BGH Versicherungsrecht 77, 368) und auch nicht, wenn feststeht, daß das wiederaufgefundene Fahrzeug entweder mit dem Originalschlüssel oder mit einem Nachschlüssel oder mit einem zufällig passenden Schlüssel in Betrieb genommen wurde (OLG Hamm Versicherungsrecht 87, 400; Stiefel/Hofmann a.a.O.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht